Meine
MakLerrente
Einen Schritt voraus.

FAQ

Allgemeine Fragen zur Maklerrente

Die Bestände werden nicht aufgekauft, sondern übertragen. Sie als Makler erhalten je nach ausgewähltem Rentenmodell „Maklerrente 90“ oder „Maklerrente 80“ aus der Courtage den entsprechenden Anteil.

Es gibt keine Mindestanfordung an den Versicherungsbestand. Sollten jedoch Bestände überwiegend aus LV/KV bestehen, wird die Maklerrente unattraktiv.

Der erste Schritt ist der persönliche Kontakt. Nutzen Sie dazu gerne unser Kontakt-formular. Ihr persönlicher Ansprechpartner Peter Gögler steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Die Maklerrente ist ein transparentes Modell mit einer monatlichen Servicegebührpauschale von nur 199,00 Euro.

Ja, wir bieten Ihnen eine Courtage-Garantie. Die eigens für diesen Zweck gegründete BCA Service GmbH gewährleistet im Hintergrund die Kundenbetreuung als eingetragener Vermittler.

Der Prozess umfasst im Wesentlichen 5 Stufen:

  1. Persönliche Kontaktaufnahme und Erstgespräch
  2. Machbarkeitsprüfung
  3. Digitale Aufbereitung und Konsolidierung der Kundendaten, sowie Import ins System der BCA
  4. Information der Kunden. Die BCA leistet hier Unterstützung durch entsprechende Vorlagen und eine Versandübernahme
  5. Bestandsübertragung 

Anbei die zentralen Unterschiede übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Modell I (Maklerrente 90)

  • 100 % Courtage für bis zu 5 Jahre im Vorruhestand

  • 90 % Courtage als lebenslange Maklerrente

 
Modell II (Maklerrente 80)

  • 100 % Courtage für bis zu 2 Jahre im Vorruhestand

  • 80 % Courtage als lebenslange Maklerrente

  • 15 Jahre Hinterbliebenenschutz

BCA verdient zum einen durch die Servicegebühr und zum anderen durch die Bestandsveredelung. Durch die Einkaufsgemeinschaft erhält die BCA zum Teil höhere Courtagesätze.

Jeder eingetragene Vermittler sowie Vermittler i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 Nr. 3, 4, 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) bzw. § 32 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a, 3 Kreditwesensgesetz (KWG)   (Versicherung und Investment).

Nein. Das geht auch unabhängig vom gesetzlichen Renteneintritt.

Ja, gerne können Sie als Tippgeber in Absprache mit der BCA weiter fungieren.

Es besteht keine zwingende Notwendigkeit zu einer bestimmten Rechtsform.

Nein. Die Maklerrente richtet sich nur an freie Vermittler.

Ja, es gibt eine Übergangszeit, die je nach ausgewähltem Modell variiert. Die Vergütung des Neugeschäfts erfolgt über die BCA.

Modell I (Maklerrente 90): Übergangszeit (Vorruhestand) über 1–5 Jahre möglich

Modell II (Maklerrente 80): Übergangszeit (Vorruhestand) über 3–24 Monate möglich

Prinzipiell ja. Im Detail ist dies abhängig von der Machbarkeitsprüfung.

Berechnungen der Maklerrente und Haftung

Ja, auch diese werden bei der Maklerrente berücksichtigt.

Nach Ablauf der Stornofrist wird diese an den Vermittler ausgezahlt.

Sie bekommen zweimal im Monat von uns eine detaillierte Abrechnung. 

Es bleibt unverändert, da die BCA Ihre Courtage-Einnahmen als Maklerrente weiterzahlt. 

Sie erhalten je nach Modell bis zu 90 % Bestandscourtage. Sie profitieren auch von Beitragssteigerung, Versicherungssummen, Anpassungen und Riestertreppen. 

Bestandsprovisionen aus Versicherungen und Investments.

Hier bieten wir individuelle Lösungen wie z. B. eigene Deckungskonzepte. 

Es besteht Bestandsschutz – d.h. sie werden weitervergütet.

Er bekommt den vereinbarten Courtagesatz gemäß ausgewähltem Modell.

Diese werden nicht in der Maklerrente berücksichtigt und bleiben bei der BCA.

Sobald Sie alles übertragen und Ihre Tätigkeit sowie Zulassung niedergelegt haben, sind Sie aus der Haftung.

Prinzipiell ja. Im Falle einer Gesellschaft empfehlen wir aber unbedingt, einen Steuerberater zu konsultieren. 

Risiken

BCA bietet eine sehr hohe Servicequalität. Ihre Kunden sind in besten Händen.

Unser Expertenteam aus Versicherungs- und Investmentspezialisten steht Ihren Kunden persönlich per Telefon oder E-Mail zur Seite. 

Das kann nicht passieren, da wir im Vorfeld eine Machbarkeitsprüfung durchführen um „böse Überraschungen“ zu vermeiden.

Maklerpartnerschaft & Absicherung von Hinterbliebenen

Ja, genau so kann man das verstehen.

Unsere Courtagelisten senden wir Ihnen gerne nach einem persönlichen Gespräch zu.

Für Bestandskonsolidierung, Betreuung, Maklerverwaltungsprogramm, Erstellung der einheitlichen Courtageabrechnung, Telefonservice als Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie digitale Tools, z.B. Vergleichsrechner.

Die Hinterbliebenen bekommen 15 Jahre weiterhin die Maklerrente ausgezahlt. (Gilt nur bei Modell II – Maklerrente 80)

Sie konnten ihre Antworten nicht finden? Wir helfen Ihnen sehr gerne persönlich weiter.